Informationen für Reisende

Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, Sie über Ihre Rechte als Passagier zu informieren.

Ihre Rechte können Sie dem Dokument zu den Passagierrechten entnehmen.

Besuchen Sie auch diese Website, um weitere Informationen zu den Passagierrechten zu erhalten.

Wir erinnern Reisende daran, dass das Terminal jede Nacht schließt. Er öffnet 2 Stunden vor dem ersten Start des Tages. Die genauen Öffnungs- und Schließzeiten des Terminals finden Sie HIER.

GEPÄCK

Der Flughafen Straßburg ist einer der ersten französischen Flughäfen, der eine 100 %-ige Kontrolle des aufgegebenen Gepäcks absichert.

Ordnungsgemäße Vorbereitung des Gepäcks vor dem Boarding

Diese Dinge können Sie in die Kabine mitnehmen :

Laptops, Videokameras, Fotoapparate sowie gegen starke Röntgenstrahlung empfindliches Filmmaterial.

Achtung! Die zulässige Größe Ihres Handgepäck darf dabei nicht überschritten werden (Länge x Breite x Höhe = 115 cm, einschließlich Rädern und Griffen, max. 10 kg).

An der Sicherheitskontrolle müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Handgepäck stets auch den Inhalt Ihrer Hosen- und Jackentaschen vorzeigen sowie Ihre Jacke ablegen. Alle Gegenstände legen Sie in die dazu vorgesehenen Schalen. Damit sparen Sie Zeit und vermeiden, die Kontrollschleuse mehrfach passieren zu müssen.

In diesem Zusammenhang wird nochmals an die neuen Maßnahmen zur Beschränkung von Flüssigkeiten und Gelen im Kabinengepäck erinnert.

Folgende Dinge müssen Sie in dem Gepäck, das Sie aufgeben, unterbringen:

alle schneidenden und spitzen Gegenstände, selbst kleine Nagelscheren, Nagelfeilen, Taschenmesser usw.

Versuchen Sie, diese mit in die Kabine zu nehmen, laufen Sie Gefahr, diese an der Sicherheitskontrolle abgeben zu müssen!

Kosmetische oder medizinische Sprays sind in der Kabine erlaubt, allerdings müssen Reizstoffsprays mit aufgegeben werden.

Gleiches gilt für festverpackte Jagd- oder Sportwaffen bis 5 kg, diese sind beim Check-in anzugeben.

Das Gepäckgewicht variiert je nach Fluggesellschaft und Klasse. In der Regel dürfen in der Economy class 20 kg, in der Business class 30 kg und bei Charter-Flügen 15 kg nicht überschritten werden.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft.

Beschädigtes oder verlorenes Gepäck

In einem solchen Fall müssen Sie sich an die letzte Transportgesellschaft wenden.

Drei Assistenzgesellschaften  finden Sie am Flughafen Straßburg:

  • Air France
    Nr. : +33 (0)1 55 69 84 68
  • Strasbourg Handling (vertritt: Aegean, Air Arabia, ASL Airlines, Iberia, Lot Polish Airlines, Lufthansa, Nouvelair, Royal Air Maroc, Ryanair, Tarom, Tassili Airlines, Transavia, Tunisair, Turkish Airlines, Volotea)
    Nr. : +33 (0)3 88 64 67 93 oder 0825.100.221

 

Bitte denken Sie daran, das Flugticket, auf dem Ihr Gepäckschein aufgeklebt ist, aufzubewahren.

Dieses Gepäckschein benötigt die Assistenzgesellschaft,um jeglicher Zwischenfall zu lösen.

CHECK-IN ZEITEN

Die Check-in-Zeit für Ihren Flug ist auf Ihrem Flugticket ausgewiesen.

Achtung! Die Fluggesellschaft kann gezwungen sein, diese Zeit ohne Vorankündigung zu ändern.

Wie lange vor der Abflugzeit Sie mindestens auf dem Flughafen sein müssen, hängt von der Fluggesellschaft ab.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Fluggesellschaft.

 

 

SICHERHEITSKONTROLLE

Seit dem 31. Januar 2014 dürfen Sie im Rahmen der Sicherheitskontrolle in Ihrem Handgepäck nur die Dinge mitführen, die für Ihre Reise unbedingt erforderlich sind. Alles andere gehört in das aufzugebende Gepäck.

Reisen Sie nur mit Handgepäck und geben kein Gepäck auf, müssen Sie ihre mitgeführten Flüssigkeiten in einem geschlossenen durchsichtigen Beutel (in der Art eines „Gefrierbeutels“ ca. 20 x 20 cm) unterbringen.

Mehr dazu

Vor dem Passieren der Sicherheitskontrolle:

  • Zeigen Sie alle mitgeführten Flüssigkeiten den Sicherheitsbeamten zur Kontrolle.
  • Ziehen Sie Ihre Jacke bzw. Ihren Mantel und Ihre Schuhe aus und legen Sie Ihren Gürtel ab.
  • Nehmen Sie Laptops oder sonstige elektrische Geräte aus dem Handgepäck und aus der jeweiligen Hülle heraus. Diese werden, während Sie selbst kontrolliert werden, einer separaten Kontrolle unterzogen.

Die Fluggesellschaften können weitere Maßnahmen fordern.

Nach dem Passieren der Sicherheitskontrolle:

  • Alle im Transitbereich erworbenen Artikel – insbesondere Flüssigkeiten, Getränke und Parfums usw. – sind in der Kabine unabhängig von deren Füllmenge gestattet.
  • Einkäufe in den Geschäften im Transitbereich sind also frei (in den Grenzen der Zollvorschriften).

ALLEINFLIENGENDER KINDER (UM)

Bei einigen Fluggesellschaften können Kinder ab dem 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr allein fliegen und gelten dann als UM-Passagiere (Unaccompanied minor).

Bitte beachten Sie, dass Volotea den Begleitservice für UM nicht anbietet

Ein alleinfliegendes Kind ist am Check-in-Schalter vorzustellen. Ihm wird eine spezielle UM-Tasche ausgehändigt. Das Kind muss diese Umhängetasche während der gesamten Reise bei sich tragen. Darin befinden sich das Flugticket, die Ausweispapiere, die elterliche Erlaubnis sowie ein Identitätsnachweis. Dieser ist auszufüllen und muss den Namen und die Adresse der Person beinhalten, die das Kind am Ankunftsflughafen in Empfang nehmen soll.

Wichtig ist, dass diese Person im Besitz eines Personalausweises ist.
Das Kind wird vom Personal der Fluggesellschaft betreut. Es wird in Empfang genommen und beim Einsteigen und beim Aussteigen aus dem Flugzeug sowie während des Flugs begleitet.

Seit dem 1. Januar 2013 ist eine Genehmigung zum Verlassen des Territoriums für minderjährige Kinder nicht mehr erforderlich.
Ein minderjähriger französischer Staatsangehöriger kann nunmehr allein reisen, und zwar mit einem Personalausweis, wenn sein Zielland ein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, oder mit einem Pass, wenn sich sein Zielland außerhalb der Europäischen Union befindet.

 

Bei Bedarf ist zur Gewährleistung des Schutzes Minderjähriger die Durchführung eines Gerichts- bzw. Verwaltungsverfahrens, beschränkt auf Notfälle, möglich.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf folgender Website: www.bas-rhin.pref.gouv.fr (Rubrik: Ausstellung von Titeln).

PERSONEN MIT EINGESCHRÄNKTER MOBILITÄT (PEM)

Unter einer „Person mit Behinderungen“ oder einer „Person mit eingeschränkter Mobilität“ wird Folgendes verstanden: „jede Person, deren Beweglichkeit bei der Benutzung eines Transport- oder Verkehrsmittels aufgrund einer körperlichen Behinderung (sensorisch oder motorisch, ständig oder zeitweilig) oder jeder sonstigen Behinderung oder eines intellektuellen Defizits oder jeder sonstigen Ursache einer Behinderung oder aufgrund des Alters eingeschränkt ist, und deren Situation eine besondere Aufmerksamkeit sowie eine Anpassung der für alle Passagiere bereitgestellten Dienste an deren spezielle Bedürfnissen erfordert.“

BEI DER BUCHNUNG

Bei der Buchung müssen Sie Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro folgende Auskünfte erteilen:

  • Art Ihrer Behinderung (eingeschränkte Mobilität, Seh- oder Hörbehinderung usw.), Grad der erforderlichen Assistenz sowie spezifischer Bedarf während des Flugs, um alle Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, die während Ihrer gesamten Reise unabdingbar sind,
  • internationaler Code, der dem Unterstützungsumfang entspricht, den Sie gemäß internationaler Einstufung benötigen:
    • WCH R: Der Passagier kann sich allein fortbewegen und ist in der Lage, eine Treppe hinaufzusteigen.
    • WCH S: Der Passagier kann sich allein fortbewegen, ist allerdings nicht in der Lage, eine Treppe hinauf- und hinabzusteigen.
    • WCH C: Der Passagier kann sich nicht allein fortbewegen und muss von/zu seinem Sitz getragen werden.
    • BLND: Der Passagier ist sehbehindert oder blind.
    • DEAF: Der Passagier ist hörbehindert.
    • DPNA: Der Passagier weist ein intellektuelles oder Verhaltensdefizit auf und bedarf der Unterstützung.

Je nach Grad der Autonomie und Dauer des Fluges kann vorab die Übermittlung einer ärztlichen Flugtauglichkeitsbescheinigung gefordert werden.

Seit dem 26. Juli 2008 bringt der Flughafen Straßburg die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität zur Anwendung.

Ihr persönlicher Rollstuhl

Bei der Buchung ist unbedingt zu präzisieren, ob Ihr Rollstuhl

  • elektrisch oder manuell betrieben wird, zusammengeklappt werden kann oder nicht,
  • Masse und Abmessungen in ausgeklappter Position,
  • Art der Batterien (trocken oder feucht)

ANFAHRT ZUM FLUGHAFEN

  • Zubringer (pendelzug)
    Auskünfte unter +33 (0)800 77 98 67 (kostenlos)
  • GIHP Alsace Spezialtransportdienst, täglich im Einsatz von 6.15 Uhr bis 23.30 Uhr
    Auskünfte unter +33 (0)3.88.43.11.11 oder www.gihp-alsace.org

PARKPLÄTZE AM FLUGHAFEN

Auf jedem Parkplatz sind für PEM spezielle Parkplätze vorgesehen:

  • P1 – 2 Stellplätze
  • P2 – 5 Stellplätze
  • P3 – 3 Stellplätze
  • P4 – 7 Stellplätze
  • P5 – 5 Stellplätze

AM FLUGHAFEN

Im öffentlichen Bereich des Flughafengebäudes befindet sich eine Anlaufstelle für diese neue Dienstleistung. Zu Ihrem eigenen Komfort sollten Sie sich 1 Stunde vor dem Check-in einfinden.

Assistenz beim Abflug

  • Diese kann nur gewährleistet werden, wenn sich der Passagier mindestens eine Stunde vor Abflug am Check-in-Schalter oder mindestens zwei Stunden vor Abflug an der speziellen Anlaufstelle einfindet.
  • Werden vorgenannte Zeiten nicht eingehalten, unternimmt der Flughafen Straßburg in angemessenem Rahmen alle Anstrengungen, um die erforderliche Unterstützung dergestalt zu gewähren, dass der Passagier mit eingeschränkter Mobilität seinen Flug noch erreicht, was in einem solchen Fall allerdings nicht garantiert werden kann.

Schalter und Check-in

Die Verkaufsschalter der Fluggesellschaften und Reisebüros sowie eines Check-in-Schalters sind überhöht gestaltet und speziell für Rollstuhlfahrer konzipiert.

Persönliches Boarding

Nach dem Check-in werden Sie von qualifiziertem Personal in Empfang genommen. Sie haben vorrangigen Zugang zum Flugzeug in einem Rollstuhl, der an den Assistenzgrad angepasst ist.

DIENSTLEISTUNGEN

  • Toiletten:Alle Sanitärblöcke in der Flughafenhalle und in den Transiträumen verfügen über behindertengerechte Toiletten.
  • Geschäfte:Alle Geschäfte, Bars und Restaurants sind zugänglich. Sie sind dort herzlich willkommen!
  • Rolltreppen: An allen Rolltreppen befindet sich gleichzeitig ein Aufzug, der mit dem Rollstuhl befahren werden kann.

QUALITÄTSNORMEN

Qualitätsnormen, die auf dem Flughafen Straßburg zur Anwendung gebracht werden

  • Passagiere im Abflugbereich, die bei der Fluggesellschaft oder einem Reisebüro mindestens 48 Stunden vor Abflug gebucht haben: 90 % ohne Wartezeit von mehr als 10 min, 100 % ohne Wartezeit von mehr als 20 min
  • Passagiere im Abflugbereich, die nicht fristgemäß gebucht haben: 90 % innerhalb von max. 30 min bedient, 100 % innerhalb von max. 45 min bedient
  • Passagiere im Ankunftsbereich, die bei der Fluggesellschaft oder einem Reisebüro mindestens 48 Stunden vor Abflug gebucht haben:
95 % unverzüglich nach Ausstieg des letzten Passagiers bedient, 100 % innerhalb von 5 min nach Ausstieg des letzten Passagiers bedient
  • Passagiere im Ankunftsbereich, die nicht fristgemäß gebucht haben: 90 % innerhalb von 10 min nach Ausstieg des letzten Passagiers bedient, 100 % innerhalb von 15 min nach Ausstieg des letzten Passagiers bedient

REISENDE MIT TIEREN

Jeder Tiertransport muss bei der Buchung bei der betreffenden Fluggesellschaft angemeldet werden.

Die Fluggesellschaft erteilt Ihnen Auskünfte zu den Preisen und den Formalitäten je nach Destination. Vorsichtshalber sollten Sie den Gesundheitspass des Tieres mitführen.

Im belüfteten und beheizten Frachtraum:

in speziellen Kästen, die von den Assistenzgesellschaften verkauft werden.

  • Air France – Nr. : +33 (0)1 55 69 84 68
  • Strasbourg Handling – Nr. : +33 (0)3 88 64 67 93

Im Frachtraum:

in Käfigen, die von den Assistenzgesellschaften verkauft werden.

In der Kabine :

in einer Tasche nach vorheriger Genehmigung der betreffenden Fluggesellschaft
(Gewicht max.5 kg).

VORSCHRIFTEN ZUM GESUNDHEITSSCHUTZ

Je nach Destination werden Impfungen empfohlen. Wenden Sie sich dazu vorzugsweise an die Fluggesellschaft oder an die Impfzentren.

HANDY-BENUTZUNG IM FLUGZEUG

Aus Gründen der technischen Sicherheit und wegen bestehender Risiken von Überlagerungen, die Europäische Agentur für Flugsicherheit erlaubt es Ihnen, Ihr Handy während des gesamten Fluges (einschließlich Rollvorgang, Start und Landung) ohne Sicherheitsrisiko im “Flugmodus” zu lassen.

Desgleichen ist die Benutzung bestimmter elektronischer Geräte in der Start- und Landephase untersagt. Dazu zählen Spielkonsolen, MP3/MP4-Player, Tablets usw.

VERZOLLUNG UND MWST.-ERSTATTUNG

Die Rückerstattung der Steuer auf jeden Gegenstand kann an der PABLO-Säule im internationalen Transitraum im Erdgeschoss vorgenommen werden.

 

 Käufe in Frankreich – Steuererstattung mit dem Pablo Barcode-Leser leicht gemacht

Sie können hier die seit 1. Januar 2014 geltende neue Verfahrensweise für Einkäufe mit MwSt.-Erstattung herunterladen

Nr. : +33 (0)811 20 44 44 (Info Zollservice)

GEGENSTÄNDE, DIE IM FLUGZEUG UNTERSAGT SIND

Im Frachtraum und in der Kabine:

Wartungs- und Pflegeprodukte (Lauge, Javelwasser, Feuerzeugbenzin), Lösungsmittel, Oxydantien, reizende Stoffe, toxische Stoffe, Säuren (Fahrzeugbatterien), radioaktive Stoffe, magnetische Stoffe (Kompasse), Explosionsstoffe (Munition, Feuerwerk), entzündliche Stoffe (Heizöl, Benzin usw.), Chlor, Anstrichstoffe, Druckgefäße, druckbeaufschlagte Gase (Gasflaschen, Kocher usw.), Aerosole (ausgenommen Parfums, Toilettenerzeugnisse und Medikamente mit einer Füllmenge unter 500 ml).

Die Beförderung eines Jagdgewehrs sowie einer Sammler- oder Sportwaffe im Frachtraum wird nur unter bestimmten Bedingungen genehmigt. Setzen Sie sich dazu bitte mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.

In der Kabine :

(Liste nicht erschöpfend)

Spitze oder schneidende Gegenstände:

Stricknadeln, Schweizer Taschenmesser, Zirkel, Rasierklingen, Scheren, Cuttermesser, Nagelzangen, Schraubendreher, Eispickel für Alpinismus usw.

Aerosole :

Reizstoffsprays jeder Größe, Lacksprays, Deodorants und Aerosole mit einer Füllmenge über 500 ml

Feuerwaffen und jeder Gegenstand, der als Angriffswaffe verwendet werden kann:

Jagdgewehre, Sammlerwaffen, Messer, Schlagstöcke, beschwerte Stöcke oder Gegenstände, mit denen einer der vorgenannten Artikel imitiert wird (Spielzeug)

Bestimmte Gegenstände, die  :

  • als Waffe verwendet werden können, wie: Stabmixer, Sportartikel (Keulen, Golfschläger, Tauchmesser und -gewehre, Skistöcke, Kampfsportwaffen, Degen, Florette usw.), Handschellen, Elektrowerkzeuge, Roller, Inlineskates, Gardinenstangen usw.
  • sich entzünden oder implodieren können, wie:
    Haushaltsprodukte, Feuerzeug-Lose, Leuchtstoffröhren für Fernseher oder Computerbildschirme usw.

Spritzen sind in der Kabine nur bei medizinischer Indikation gestattet. Denken Sie daran, Ihre Fluggesellschaft davon in Kenntnis zu setzen.

Folglich gilt :

Jeder Gegenstand, der – selbst irrtümlich – als Waffe betrachtet werden könnte, muss als Gepäck aufgegeben werden.

ZUR ERINNERUNG

NEHMEN SIE KEINE PAKETE BZW. KEIN GEPÄCK VON DRITTEN GLEICH AUS WELCHEM GRUND ENTGEGEN. ENTFERNEN SIE SICH NICHT VON IHREM GEPÄCK, NICHT EINMAL NUR FÜR EINIGE AUGENBLICKE.

Jedes suspekt anmutende Gepäckstück wird zerstört.

FUNDSACHEN

An der Empfangs- und Informationstheke werden alle Fundsachen aus dem Flughafengebäude gesammelt. Diese werden in ein Register eingetragen und für den jeweiligen Eigentümer zur Verfügung gehalten.

Nr. : +33 (0)3 88 64 67 67

Bei Gegenständen, die im Flugzeug vergessen wurden, nehmen Sie bitte Kontakt zum Gepäckdienst der Fluggesellschaft auf, mit der Sie geflogen sind.

HINTERLEGTE GEGENSTÄNDE

Aus Gründen der technischen Sicherheit können an der Empfangs- und Informationstheke, die sich in der Mitte des Flughafengebäudes befindet, nur Schlüssel deponiert werden.

Hinterlegungskosten: 5,00 € brutto

GEPÄCKSCHLIESSFÄCHER

Aus Gründen der betrieblichen Sicherheit verfügt der Flughafen Straßburg nicht über Gepäckschließfächer.

Flughafen-assitenz

Vertritt Air France und Amelia

Beschädigtes Gepäck : +33 (0)1 55 69 84 68 oder 0 970 808 816

Vertritt Aegean, Air Arabia, ASL Airlines, Iberia, Lot Polish Airlines, Lufthansa, Nouvelair, Royal Air Maroc, Ryanair, Tarom, Tassili Airlines, Transavia, Tunisair, Turkish Airlines, Volotea

Beschädigtes Gepäck : +33 3 88 64 67 93 oder + 33 3 88 64 73 10 oder 0825.100.221 Ticketing : +33 3 88 64 73 11