Informationen zur technischen und betrieblichen Sicherheit

GILT AB 31. JANUAR 2014

BEREITEN SIE FLÜSSIGKEITEN, GELE UND AEROSOLE AUS IHREM HANDGEPÄCK ZUR SICHERHEITSKONTROLLE VOR!

Verordnungen Nr. 2015/1998

Diese Verordnung betrifft alle Flüge aus der Europäischen Union sowie ab Australien, Kanada und den USA.

Was die übrigen Länder anbelangt, so werden die Fluggäste gebeten, bei der Flugbuchung entsprechende Auskünfte einzuholen.

Es ist wichtig, dass Sie diese Informationen lesen, um die Sicherheitskontrollen nicht zu verzögern und um nicht zu riskieren, dass Ihre persönlichen Dinge beschlagnahmt werden, bevor Sie an Bord gehen.

RATSCHLAG

Nehmen Sie nur die Dinge zu Ihrem Handgepäck, die für Ihre Reise absolut notwendig sind. Alles andere gehört in das aufzugebende Gepäck.

Reisen Sie nur mit Handgepäck und geben kein Gepäck auf, müssen Sie ihre mitgeführten Flüssigkeiten in einem geschlossenen durchsichtigen Beutel (in der Art eines „Gefrierbeutels“ ca. 20 x 20 cm) unterbringen.

DAS MÜSSEN SIE WISSEN

Vorzuzeigen sind außerdem:

  • alle Ihre elektrischen Geräte: Laptop, große Digital-Fotoapparate, DVD-Player.
  • Ziehen Sie Ihre Jacke oder Ihren Mantel aus.

Bereiten Sie Ihr Gepäck vor dem Boarding vor:

Diese Dinge können Sie in die Kabine mitnehmen: Laptops, Videokameras, Fotoapparate sowie gegen starke Röntgenstrahlung empfindliches Filmmaterial.

Achtung! Die zulässige Größe Ihres Handgepäck darf dabei nicht überschritten werden (Länge x Breite x Höhe = 115 cm, einschließlich Rädern und Griffen, max. 10 kg. Diese Abmessungen können je nach Fluggesellschaft unterschiedlich sein).

Folgende Dinge müssen Sie zwingend in dem Gepäck, das Sie aufgeben, unterbringen:

alle schneidenden und spitzen Gegenstände mit einer Klinge über 6 cm.

Versuchen Sie, diese mit in die Kabine zu nehmen, laufen Sie Gefahr, diese an der Sicherheitskontrolle abgeben zu müssen!

Das Gewicht des aufzugebenden Gepäcks variiert je nach Fluggesellschaft und Klasse. In der Regel dürfen in der Economy class 23 kg, in der Business class 30 kg und bei Charter-Flügen 15 kg nicht überschritten werden.
Weitere Präzisierungen erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft.

Diese Dinge sind im Flugzeug verboten und dürfen weder als Gepäck aufgegeben noch als Handgepäck mitgeführt werden:

Einige Produkte stellen eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, Güter oder die Umwelt dar. Sie sind daher an Bord untersagt.

  • Feuerzeuge und deren Brennstoffe sind auf Flügen in die USA und aus den USA verboten. Diese Regelung gilt unabhängig von der Funktionsweise und der Art des Brennstoffs.
  • elektrolytgefüllte Batterien
  • Feuerwerke, Knallkörper, Bengalfeuer, Leuchtfeuer, Pistolenattrappen, Feueranzünder, Reizgase
  • Camping-Kocher, Gasflaschen, Tauchflaschen
  • Farben, Firnisse, Lacke
  • toxische, infektiöse und radioaktive Stoffe
  • chemische Produkte, Dünger, Unkrautvernichtungsmittel, Pestizide, Insektizide
  • Beizmittel, Javelwasser, Chlor, Lauge
  • entzündliche Flüssigkeiten wie Kraftstoffe, Verdünnungs- und Lösungsmittel, Azeton
  • Quecksilber-Thermometer, Barometer

Beschädigtes oder verlorengegangenes Gepäck

In einem solchen Fall müssen Sie sich an die letzte Transportgesellschaft wenden.

Die beiden Assistenzgesellschaften am Flughafen Straßburg sind:

  • Air France
    (vertritt : Air France)
    Nr.: +33 (0)1 55 69 84 68
  • Strasbourg Handling
    (vertritt: Aegean, Air Arabia, ASL Airlines, EasyJet, Iberia, Lot Polish Airlines, Lufthansa, Nouvelair, Royal Air Maroc, Ryanair, Tarom, Tassili Airlines, Tarom Transavia, Tunisair, Twinjet, Volotea)  
     Nr.: +33 (0)3 88 64 67 93 oder 00 33 3 88 64 73 10 oder 0825.100.221

Denken Sie daran, das Flugticket, auf dem Ihr Gepäckschein aufgeklebt ist, aufzubewahren. Diesen benötigt die Assistenzgesellschaft bei jedem gegebenenfalls an Ihrem Gepäck aufgetretenen Vorkommnis.