Geschäftsbedingungen

Die Bereitstellung der Räume erfolgt zu folgenden Bedingungen:

  • Jede Beratung, die weniger als 48 Stunden vor dem vorgesehenen Termin annulliert wird, wird mit 50 % der anfänglichen Kosten in Rechnung gestellt.
  • Jede Reservierung, die an demselben Tag annulliert wird, wird zu 100 % in Rechnung gestellt.
  • Firmen, die auf der Flughafenplattform angesiedelt sind, und dem Flughafenpersonal wird ein Nachlass von 30 % gewährt.
  • Der Flughafen Straßburg behält sich das Recht vor, den vorgesehenen Raum unter Berücksichtigung des Bedarfs des Anmelders gegebenenfalls zu ändern oder den Vertrag zu annullieren, sofern Ereignisse höherer Gewalt oder Zufallsereignisse (Streik, Brand, Wasserschaden usw.) ihn dazu zwingen, wobei keinerlei Entschädigung erfolgt.
  • Der Anmelder verpflichtet sich, die bereitgestellten Räume unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der Regeln zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu nutzen. Er verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorschriften und Regeln auch von den Beratungsteilnehmern eingehalten werden. Aus Sicherheitsgründen verpflichtet sich der Anmelder, die maximale Belegungskapazität für den bereitgestellten Raum nicht zu überschreiten.

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Öffnungszeiten

Das Business Center ist ganzjährig, d. h. täglich von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr geöffnet.

Zahlungsmodalitäten

Bar oder per Scheck an die Order des Flughafens Straßburg (Aéroport de Strasbourg-Entzheim) oder per Bankkarte am Informations-/Empfangsschalter des Flughafens

Durch Banküberweisung an die Order des Flughafens Straßburg (Aéroport de Strasbourg-Entzheim)
Bankverbindung:
BANQUE POPULAIRE ALSACE LORRAINE CHAMPAGNE

BANK-CODESCHALTER-CODEKONTONUMMERRIB-SCHLOSSEL
14707501807021963187514
SWIFT-CODEIBAN-CODE
CCBPFRPPMTZFR76 1470 7501 8070 2196 3187 514
Die Bankgebühren für Zahlungen über Bankinstitute gehen zu Lasten des Nutzers. Dieser muss auf seinem Überweisungsauftrag Folgendes vermerken: Kosten zu Lasten des Debitors („frais à la charge de l’émetteur“)

Zahlungsfristen                 

Die Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel ohne Skonto fällig.

Pönalen bei Zahlungsverzug

Verzugszinsen

Jede vom Flughafen Straßburg im Laufe eines Monats ausgereichte Rechnung, die nicht bis zum 30. des Folgemonats beglichen wird, zieht die Entsendung einer Zahlungserinnerung nach sich.

Auf diese Mahnung kann gemäß Art. L441-6 des frz. Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) eine Verzugspönale zur Anwendung gebracht werden. Diese wird auf die Gesamtheit der geschuldeten Summen zu einem Zinssatz berechnet, der das Sechsfache des gesetzlichen Zinssatzes beträgt. Hinzu kommt eine pauschale Entschädigung in Höhe von 40 € netto für Beitreibungskosten (Art. D.441-5 des frz. Handelsgesetzbuchs).

Kosten eines Rechtsstreits

Nach einer 2. Zahlungserinnerung, die als Mahnung gilt, werden die Unteralgen an die Abteilung Rechtsstreitigkeiten (Service Contentieux) übergeben. Diese Übermittlung kann – unbeschadet der Beitreibungskosten – die Auferlegung von Kosten für die Vorbereitung des Rechtsstreits und die Anrufung einer Instanz nach sich ziehen. Der Betrag wird pauschal auf 95 € netto festgelegt. Übersteigen die tatsächlichen Kosten diesen Pauschalbetrag, wird gegen Beleg eine ergänzende Rechnungslegung vorgenommen.

Reklamationen

Jede Beanstandung hinsichtlich der Qualität oder der Preise für die diversen Dienstleistungen ist noch an demselben Tag am Empfang vorzubringen.

Versicherungen

Das Business Center lehnt jedwede Haftung für Schäden gleich welcher Art (Diebstahl, Beschädigung/Wertminderung) ab, die an Gegenständen, persönlichen Sachen oder Ausrüstungen verursacht werden, die vom Kunden oder den seinerseits eingeladenen Teilnehmern der Beratung, die Gegenstand der Reservierung ist, mitgebracht wurden.

Ausstellungen, Dekorationen

Der Kunde verpflichtet sich, alle oder Teile der technischen Anlagen oder Dekorationselemente, die anlässlich seiner Tätigkeit im Business Center verändert wurden, auf eigene Kosten wieder in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Genehmigungen

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, alle Genehmigungen zu erlangen und Erklärungen abzugeben, die im Zusammenhang mit der organisierten Beratung oder Veranstaltung stehen. Dies betrifft insbesondere: Versicherungen, Erklärungen an SACEM, Arbeitsgesetzgebung.