Bedingungen für Reportagen
In Anwendung der Bestimmungen von Paragraph 26 des frz. Präfekturerlasses über die auf dem Flughafen von Straßburg-Entzheim anwendbaren polizeilichen Maßnahmen bedürfen Fotoaufnahmen, Reportagen und Besichtigungen einer Sondergenehmigung des Präfekten.
Foto-Aufnahmen ohne vorherige Genehmigung sind untersagt.
Für Besichtigungen, Foto-Aufnahmen und Reportagen ist innerhalb einer vernünftigen Frist ein Antrag an folgende Adresse zu stellen: marketing@strasbourg.aeroport.fr
Dem Antrag ist pro Besucher die Fotokopie eines Lichtbildausweises beizufügen, damit die Polizei die Antragsteller auf ihre Vergangenheit (Strafenregister) überprüfen kann. Bei Besichtungsanträgen werden Kriterien wie Personenanzahl / Größe der Gruppe und Eigenschaft der Begleitpersonen beurteilt.
ACHTUNG :
Auf kommerzielle Foto-Aufnahmen wird eine Pauschalgebühr erhoben, die vom Flughafen Straßburg in Rechnung gestellt wird
Aufnahme von Filmen
- 2 Stunden: 556,26 € brutto
- 1/2 Tag: 945,88 € brutto
- Tag: 1.672,41 € brutto
Aufnahme von Fotos
- Tag ohne Begrenzung der Zahl der Aufnahmen: 299,60 € brutto
Die Genehmigungen für kommerzielle Foto-Aufnahmen können in bestimmten Situationen zeitweilig aufgehoben werden (Inkraftsetzung des frz. Antiterrorismus-Plans Vigipirate, Parlaments-Sitzungen usw.)
Kontakt :
Leitung Betrieb: marketing@strasbourg.aeroport.fr